Antwortdatum: 15.11.2024
Es gibt Freibeträge für angemessenes Vermögen, z.B. ein gewisses Sparguthaben oder Hausrat. Auch ein bewohntes Eigenheim kann verschont sein, sofern angemessen. Darüber hinausgehendes Vermögen muss aufgebraucht werden, bevor Sozialhilfe beansprucht wird. Die Grenzen sind in § 90 SGB XII geregelt. Eine strikte 'alles verkaufen'-Politik gibt es nicht, aber Luxusvermögen ist verwertbar.