Antwortdatum: 04.11.2024
Wohlfahrtsverbände wie Diakonie, Caritas, AWO oder SKFM sind freie Träger, arbeiten aber oft mit öffentlichen Geldern. Sie bieten Beratung, Sozialdienste, Obdachlosenhilfe, Hilfen für Frauen, Kinder, Suchtkranke etc. Die staatliche Seite kann Leistungsvereinbarungen mit ihnen haben. Die Angebote sind nicht direkt vom SGB vorgeschrieben, sondern ergänzen die kommunalen Pflichten, indem sie im Auftrag der Kommunen oder eigenständig tätig sind.