Antwortdatum: 15.12.2024
SGB II sieht Freibeträge auf Erwerbseinkommen vor. Grundfreibetrag: 100 Euro pro Monat. Von weiteren Einkommensteilen zwischen 100 und 1.000 Euro werden 20% nicht angerechnet. Darüber hinaus bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit Kind) nur noch 10%. Alles andere wird auf den Regelsatz angerechnet. So soll Arbeitsanreiz bestehen, obwohl man ALG II erhält.