Was sind ‚Sonderbedarfe‘ nach SGB II? - Anwalte-de.com

Was sind ‚Sonderbedarfe‘ nach SGB II?

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20.12.2024

Gelegentlich können zusätzliche Leistungen beantragt werden, z.B. für Schwangerschaft oder medizinische Geräte?

Website-Administration 22.12.2024
Antwortdatum: 22.12.2024

SGB II erlaubt Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe für besondere Situationen, z.B. Schwangerschaft ab der 13. Woche (17% Mehrbedarf), Alleinerziehende, kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit. Einmalige Bedarfe gibt es für Erstausstattung bei Schwangerschaft oder Wohnung. Diese Leistungen ergänzen den Regelbedarf, wenn nachgewiesen wird, dass ein besonderer Bedarf vorliegt.

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