Wann liegt eine ‚Nahtlosigkeit‘ zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld I vor? - Anwalte-de.com
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Wann liegt eine ‚Nahtlosigkeit‘ zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld I vor?

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07.12.2024

Welche Voraussetzungen bestehen?

Website-Administration 12.12.2024
Antwortdatum: 12.12.2024

Das 'Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld' nach § 145 SGB III kommt in Betracht, wenn das Krankengeld ausläuft, aber die Erwerbsfähigkeit unklar ist. Man erhält dann ALG I, obwohl man theoretisch arbeitsunfähig ist. Bedingung: Die Agentur für Arbeit lehnt nicht ab, weil man 'verfügbar' sein muss. Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente entscheidet. Ziel ist, eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden.

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