Antwortdatum: 15.11.2024
Arbeitsfähige Hilfebedürftige bekommen ALG II nach SGB II. Nur wer dauerhaft erwerbsunfähig ist oder das gesetzliche Rentenalter überschritten hat, erhält Sozialhilfe (SGB XII). Doppelt kann man nichts beanspruchen. Bei Streit, wer zuständig ist, klären es die Sozialleistungsträger. So wird verhindert, dass erwerbsfähige Personen in die Sozialhilfe rutschen, wenn das SGB II greift.