Antwortdatum: 04.11.2024
Verheiratete bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des Ehegatten wird auf den Bedarf angerechnet. Von direkter Unterhaltspflicht ist zwar die Rede, aber in der Praxis zahlt der Ehepartner anteilig den Lebensunterhalt, bevor ALG II greifen muss. Es wird nicht wie ein separater Unterhaltsprozess geführt, sondern über die Bedarfsberechnung der Bedarfsgemeinschaft abgebildet.