Antwortdatum: 05.01.2025
Während des Bezugs von ALG I muss man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer auswandert, steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und verliert den Anspruch. Bei kurzfristigem Auslandsaufenthalt kann man die Agentur für Arbeit informieren, aber dauerhaftes Wegziehen beendet in der Regel den Bezug. In der EU kann man ALG I für eine gewisse Zeit 'exportieren', wenn man im Ausland Arbeit sucht, muss aber formal Schritte einhalten.