Antwortdatum: 03.01.2025
Wer selbst kündigt oder eine Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund herbeiführt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim ALG I. In dieser Zeit erhält man keine Leistung. Die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich ebenfalls. Ausnahmen bestehen, wenn man einen wichtigen Grund hatte (z.B. Mobbing oder gesundheitliche Gefährdung), den die Agentur für Arbeit akzeptiert.