Antwortdatum: 22.11.2024
Neben Beratung und Unterstützung bietet das Jugendamt Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand) und finanzielle Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, falls ein Elternteil nicht zahlt. Auch Kostenübernahme für Heimerziehung oder Pflegefamilienunterbringung kann erfolgen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ferner besteht ein Rechtsanspruch auf Kita-Platz oder Tagespflege (ab 1 Jahr).