Antwortdatum: 04.01.2025
Grundsätzlich ist bei Azubis, Studierenden oder Schülern BAföG oder BAB vorrangig. ALG II ist für Erwerbsfähige, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da Auszubildende nicht als arbeitslos gelten, besteht meist kein ALG-II-Anspruch. In bestimmten Ausnahmen kann man Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen, z.B. wenn BAB oder BAföG nicht den gesamten Bedarf deckt und keine alternativen Hilfen existieren.