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Welche Förderung gibt es für berufliche Weiterbildung, wenn ich in Teilzeit arbeite?

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Frage vom Besucher

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31.10.2024

Ist das über SGB III (Bildungsgutschein) geregelt?

Website-Administration 01.11.2024
Antwortdatum: 01.11.2024

Arbeitsagenturen oder Jobcenter können Bildungsgutscheine nach SGB III bzw. SGB II bewilligen, wenn die Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Auch Beschäftigte in Teilzeit können gefördert werden, z.B. über 'WeGebAU'-Programme (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme anerkannt ist und der Arbeitgeber zustimmt oder es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist.

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