Antwortdatum: 07.01.2025
Das Insolvenzgeld ersetzt ausstehende Löhne für maximal drei Monate vor dem Insolvenzeröffnungsantrag. Die Agentur für Arbeit zahlt, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und Gehaltsrückstände existieren. Arbeitnehmer müssen den Antrag rechtzeitig stellen. Finanziert wird Insolvenzgeld über eine Umlage, die Arbeitgeber bezahlen. Dadurch wird der Lohnanspruch abgesichert, auch wenn das Unternehmen nicht mehr zahlen kann.