Antwortdatum: 13.12.2024
Es gibt eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, sofern man sie rechtzeitig beantragt hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hat man das nicht getan, besteht kein ALG-I-Anspruch. Wer freiwillig versichert war, kann bei Aufgabe oder Scheitern des Betriebs ALG I beziehen, sofern die Anwartschaft erfüllt ist und man sich arbeitslos meldet.