Antwortdatum: 07.01.2025
Das ehemalige Sterbegeld der GKV wurde 2004 abgeschafft, es besteht also kein gesetzlicher Anspruch mehr. Privat kann man Sterbegeldversicherungen abschließen oder es gibt Beihilfen im öffentlichen Dienst. Manche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld bei tödlichem Arbeitsunfall. Im SGB V existiert kein generelles Sterbegeld mehr.