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Dürfen Sozialversicherungen Daten untereinander austauschen?

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Frage vom Besucher

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13.12.2024

Zum Beispiel, ob man bei der Krankenkasse gemeldet ist, kann das Arbeitsamt das einsehen?

Website-Administration 16.12.2024
Antwortdatum: 16.12.2024

Laut SGB X sind Datenabgleiche zwischen Sozialleistungsträgern teils zulässig, um doppelte Leistungen oder Missbrauch zu vermeiden. Die Behörden dürfen Stamm- und Leistungsdaten abgleichen. Der Datenschutz muss gewahrt sein, d.h. nur relevante Daten für das konkrete Verwaltungsverfahren werden ausgetauscht. Das gesetzliche Ziel ist eine effektive Leistungsgewährung und Bekämpfung von Missbrauch.

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