Antwortdatum: 30.10.2024
Das Vereinsrecht, geregelt in §§ 21 ff. BGB, stellt den rechtlichen Rahmen für eingetragene Vereine dar. Für Sportvereine bedeutet das: Eine ordnungsgemäße Satzung, klar definierte Organe wie Vorstand und Mitgliederversammlung sowie die Eintragung ins Vereinsregister sind nötig. Nur so entstehen Rechte und Pflichten für Mitglieder, Transparenz bei Finanzen und Haftung sowie eine stabile Vereinsstruktur, die Rechtsstreitigkeiten vorbeugt.