Antwortdatum: 29.12.2024
Im Profisport gelten die arbeitsrechtlichen Grundnormen, wie im allgemeinen Arbeitsleben, ergänzt durch branchenspezifische Regelungen. Befristete Verträge sind im Sport üblich, da die Beschäftigung an Saisonzyklen und sportliche Leistungsphasen geknüpft ist. Transfervereinbarungen entstehen teils zusätzlich vertraglich oder über Verbandsregularien. Dennoch greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz für Arbeitsverträge; eine unzulässige Kettenbefristung wäre beispielsweise rechtswidrig, sofern Sportregeln es nicht rechtfertigen.