Antwortdatum: 01.12.2024
Eine Lex specialis (Spezialgesetz) geht einer allgemeinen Norm vor. Im Sportrecht bedeutet das: Liegt ein dopingrechtlicher Code des Verbandes vor, kann er vorrangig angewendet werden, solange er mit übergeordneten Gesetzen vereinbar ist. Athleten akzeptieren diesen Vorrang durch ihre Teilnahme. Dennoch darf diese Spezialregelung nicht gegen zwingende arbeits- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. So entsteht ein komplexes Nebeneinander von Verbands- und Staatsrecht.