Antwortdatum: 07.01.2025
Falls ein Veranstalter essenzielle Sicherheitsvorkehrungen unterlässt (unzureichende Ordner, fehlende Fluchtwege) und ein Schadensfall eintritt, kann das als (grobe) Fahrlässigkeit gewertet werden. Man spricht teils von 'organisierter Fahrlässigkeit', wenn bewusst an Sicherheitsstandards gespart wird. Dann haftet der Veranstalter zivilrechtlich, und Versicherungen könnten Regress fordern. Strafrechtlich kommt fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Betracht.