Antwortdatum: 03.11.2024
Ein generelles Ausschließen von Frauen oder Ausländern verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sofern es kein zulässiges Differenzierungskriterium gibt (z.B. separate Damenliga). Sportliche Geschlechtertrennung kann zulässig sein, wenn sie leistungsbezogen oder traditionell begründet ist. Rassistische oder ethnische Diskriminierung ist untersagt. Bei Verstößen drohen zivilrechtliche und vereinsrechtliche Konsequenzen.