Antwortdatum: 20.12.2024
Das Abbrennen von Pyrotechnik ist meist strafbar (Verstoß gegen Sprengstoffrecht) und zusätzlich ordnungswidrig, weil es gegen Stadionverbote verstößt. Sportverbände bestrafen den Verein mit Geldstrafen oder Auflagen. Der Verein wiederum kann zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen. Polizei kann Platzverweise oder Strafanzeigen stellen. Somit bündeln sich strafrechtliche, ordnungsrechtliche und sportrechtliche Konsequenzen.