Antwortdatum: 26.11.2024
Viele Verbände oder Vereine haben Social-Media-Guidelines, die Athleten vertraglich akzeptieren. Wer extrem beleidigende oder vereinsschädigende Inhalte postet, kann disziplinarisch bestraft oder gekündigt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen bei Volksverhetzung sind möglich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und Verbände werten Social-Media-Aktivitäten als Teil der öffentlichen Repräsentation eines Profisportlers.