Antwortdatum: 12.12.2024
Ein Verein kann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen (z.B. Gastronomie im Vereinsheim). Bleibt das in kleinem Rahmen, bewahrt er seine Gemeinnützigkeit, sofern der Ideelle Bereich überwiegt und die Einnahmen überwiegend satzungsgemäßen Zwecken zufließen. Überschreitet der wirtschaftliche Teil gewisse Grenzen, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen, was steuerliche Nachteile (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) mit sich bringt.