Antwortdatum: 29.11.2024
Grundsätzlich sind Schiedsrichterentscheidungen endgültig, wenn sie reine Tatsachenentscheidungen betreffen (z.B. Abseits). Selbst grobe Fehlentscheidungen begründen keinen Anspruch auf Wiederholung, da 'Irrtum' Teil des sportlichen Risikos ist. Nur wenn Verbandsregeln eine Neuansetzung erlauben, etwa bei Regelverstoß (z.B. falscher Elfmeterpfiff außerhalb des Strafraums) oder 'spielentscheidendem Regelverstoß', kann der Verband ein Spiel wiederholen lassen. Staatliche Gerichte greifen hier kaum ein.