Antwortdatum: 08.11.2024
Ein Hausverbot ist Teil des Hausrechts. Der Stadionbetreiber kann einen Fan zeitlich befristet oder unbefristet ausschließen, wenn dessen Verhalten wiederholt gegen Stadionordnung verstoßen hat. Ein generelles, lebenslanges Verbot ist möglich, sofern es verhältnismäßig ist. Betroffene Fans können nur zivilrechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Vor Gericht muss geklärt werden, ob die Maßnahme unverhältnismäßig oder diskriminierend ist.