Antwortdatum: 09.12.2024
Bestehende Ausrüsterverträge sind einzuhalten. Eine einseitige Kündigung ohne vereinbarten Grund kann Schadensersatz auslösen, da Ausrüster oft exklusive Vermarktungsrechte erwerben. Der Verein muss die vertragliche Laufzeit und Kündigungsklauseln beachten. Fehlt ein außerordentlicher Grund, ist die vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich, sodass erhebliche Vertragsstrafen oder Schadenersatzansprüche drohen, wenn man zu einem Konkurrenten wechseln will.