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Darf ein Sportverein eigenmächtig Verträge mit Ausrüstern kündigen, wenn das Team die Marke wechselt?

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Frage vom Besucher

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04.12.2024

Welche Vertragsstrafen drohen?

Website-Administration 09.12.2024
Antwortdatum: 09.12.2024

Bestehende Ausrüsterverträge sind einzuhalten. Eine einseitige Kündigung ohne vereinbarten Grund kann Schadensersatz auslösen, da Ausrüster oft exklusive Vermarktungsrechte erwerben. Der Verein muss die vertragliche Laufzeit und Kündigungsklauseln beachten. Fehlt ein außerordentlicher Grund, ist die vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich, sodass erhebliche Vertragsstrafen oder Schadenersatzansprüche drohen, wenn man zu einem Konkurrenten wechseln will.

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