Antwortdatum: 06.01.2025
Der Veranstalter trägt Verkehrssicherungspflichten. Bei öffentlichen Sportevents, die Straßen blockieren, braucht man behördliche Genehmigungen und Absperrungen. Kommt es zu einem Unfall wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen, haftet der Veranstalter deliktisch. Gleichzeitig kann die Kommune Mitverantwortung tragen, wenn sie die Genehmigung unzureichend geprüft hat. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist üblich.