Antwortdatum: 05.12.2024
Bei Honorartätigkeit kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen, wenn der Athlet tatsächlich weisungsgebunden und wirtschaftlich abhängig ist. Die DRV prüft ggf. Status. Ist es eine selbstständige Tätigkeit mit eigenem Unternehmensrisiko, bestehen keine Pflichtbeiträge. Häufig werden Profis als Arbeitnehmer gesehen. Im Amateur- oder Semi-Pro-Bereich kann es Grauzonen geben, die bei Prüfungen zu Nachforderungen führen.