Antwortdatum: 06.01.2025
Die Finanzverwaltung prüft anhand objektiver Kriterien, ob ein Betrieb nachhaltig darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erwirtschaften. Indizien sind Planungen, wirtschaftliche Kalkulationen, langfristiges Streben nach Überschüssen. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern Liebhaberei vor (etwa bei Hobbys ohne Aussicht auf Gewinn), werden Verluste steuerlich nicht anerkannt. Entscheidend ist, dass man wirtschaftliche Maßnahmen trifft, die üblicherweise auf einen Gewinn abzielen.