Antwortdatum: 20.12.2024
Gegen einen Steuerbescheid kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Der Einspruch führt zu einer Überprüfung durch das Finanzamt. Bleibt der Einspruch erfolglos, kann man vor dem Finanzgericht klagen. In letzter Instanz ist eine Revision beim Bundesfinanzhof möglich, wenn grundsätzliche Rechtsfragen betroffen sind. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt in Betracht, falls das Finanzgericht die Revision nicht zulässt.