Antwortdatum: 07.11.2024
Bei einer Außenprüfung kündigt das Finanzamt den Prüftermin an und führt die Prüfung im Unternehmen durch. Der Prüfer sichtet die Buchhaltung, Belege und Konten. Der Steuerpflichtige muss mitwirken und vollständige Unterlagen vorlegen. Nach Abschluss erstellt das Finanzamt einen Prüfungsbericht. Dieser kann zu Änderungsbescheiden führen, etwa höheren Steuerfestsetzungen. Werden gravierende Fehler entdeckt, drohen Nachzahlungen, Zinsen und ggf. strafrechtliche Ermittlungen bei Steuerhinterziehung.