Antwortdatum: 31.10.2024
Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich häufig, wenn man abzugsfähige Werbungskosten, Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen hat, die den Pauschbetrag übersteigen. Dann kann es zu einer Erstattung kommen. Die Frist zur freiwilligen Abgabe beträgt vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Viele Arbeitnehmer holen sich so z.B. Fahrtkosten, berufliche Aufwendungen oder Spendenabzüge zurück.