Antwortdatum: 29.12.2024
Der Abgabeturnus richtet sich nach der Vorjahressteuerschuld: Betrug sie mehr als 7.500 Euro, sind monatliche Voranmeldungen abzugeben. Bei 1.000 bis 7.500 Euro reicht vierteljährliche Abgabe. Ist die Steuerschuld darunter, braucht es nur eine Jahreserklärung. Verspätete Abgabe führt zu Säumniszuschlägen, und das Finanzamt kann Schätzungen oder Verspätungszuschläge ansetzen. Die Vorauszahlungen sind spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums fällig.