Antwortdatum: 02.01.2025
Personengesellschaften sind steuerlich transparent: Der Gewinn wird auf die Gesellschafter verteilt und unterliegt bei ihnen der Einkommensteuer. Die Gesellschaft an sich zahlt jedoch Gewerbesteuer, wenn sie ein Gewerbe betreibt. Anschließend wird dieser Gewerbesteuerbetrag auf Ebene der Gesellschafter mit der Einkommensteuer teilverrechnet. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil entsprechend seines persönlichen Steuersatzes.