Antwortdatum: 11.11.2024
Das Finanzgericht ist die erste gerichtliche Instanz in Steuersachen. Ein Kläger (Steuerpflichtiger) kann dort das Finanzamt (Beklagter) verklagen. Der Rechtsstreit wird mit Schriftsätzen und in einer mündlichen Verhandlung geführt. Das Finanzamt wird durch Amtsvertreter vertreten. Das Gericht prüft die Sach- und Rechtslage. Urteile können durch Revision beim Bundesfinanzhof überprüft werden, sofern das Gericht sie zulässt oder ein grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht.