Antwortdatum: 06.11.2024
Die Kleinunternehmerregelung (nach § 19 UStG) befreit Unternehmen mit Jahresumsätzen bis 22.000 Euro (und voraussichtlich bis 50.000 Euro im Folgejahr) von der Pflicht, USt zu erheben und Voranmeldungen abzugeben. Vorteil: Weniger Bürokratie. Nachteil: Keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Wer wächst und in den Regelbesteuerungsmodus wechselt, muss aufpassen, dass er pünktlich zur Regelbesteuerung optiert, sonst drohen Nachzahlungen oder formale Fehler.