Antwortdatum: 06.11.2024
Die Entfernungspauschale gilt für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (30 Cent pro km, ab dem 21. Kilometer 38 Cent, Stand 2023). Es spielt keine Rolle, ob man Pkw, Bahn oder Fahrrad nutzt. Sie deckt sämtliche Fahrtkosten ab, egal ob höhere Kosten tatsächlich entstanden sind. Ziel ist, Berufspendler zu entlasten. Die Pauschale wird in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht.