Antwortdatum: 19.11.2024
Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten, die in Westdeutschland auf 1964, in Ostdeutschland auf 1935 (!) zurückgingen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies für verfassungswidrig. Ab 2025 gilt eine neue Bewertung, das sogenannte Bundesmodell (Gebäude-, Bodenrichtwert, Nettokaltmiete etc.). Einige Länder weichen mit eigenen Modellen ab. Das Ziel: gerechtere, aktualisierte Bemessung der Grundsteuer.