Antwortdatum: 06.01.2025
Bei Minijobs bis 520 Euro kann der Arbeitgeber pauschal 2% Steuer plus Pauschale für Kranken- und Rentenversicherung ans Gesamtsozialversicherungswerk (Minijob-Zentrale) abführen. Damit sind die Lohnsteuerpflichten abgegolten. Der Arbeitnehmer muss sich um keine Steuererklärung kümmern. Das ist eine vereinfachte Methode, um geringfügige Beschäftigungen zu administrieren.