Antwortdatum: 09.01.2025
Steuerberater können Mandanten bei steuerlichen Fragen und Außenprüfungen unterstützen, sind aber in strafrechtlichen Verfahren nicht zwingend verteidigungsbefugt. Vor Strafgerichten braucht man zumeist einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger. Ein Steuerberater kann jedoch beratend tätig sein und eine enge Zusammenarbeit mit dem Anwalt pflegen. Wirtschaftsprüfer ohne Rechtsanwaltszulassung haben ähnliche Restriktionen, weshalb oft eine Kooperation mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht stattfindet.