Antwortdatum: 31.12.2024
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an einen anderen Unternehmer im EU-Raum gilt das Reverse-Charge-Prinzip: Die Lieferung ist in Deutschland umsatzsteuerfrei, wenn der Abnehmer eine USt-IdNr. hat. Der Abnehmer versteuert die Lieferung in seinem Land. Voraussetzung: korrekte Dokumentation und 'Belegnachweis'. Andernfalls riskiert man, dass das Finanzamt doch deutsche Umsatzsteuer verlangt.