Antwortdatum: 20.12.2024
Selbstständige Heilberufe gelten teils als Freiberufler (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten unter Umständen). Sie sind von Gewerbesteuer befreit. Allerdings muss es eine eigenverantwortliche, fachliche Tätigkeit sein. Stellt man viele Angestellte ein oder erbringt man gewerbliche Zusatzleistungen, kann dies als Gewerbebetrieb eingestuft werden. Die genaue Abgrenzung klären oftmals Gerichte.