Antwortdatum: 02.01.2025
Handwerkerleistungen im privaten Haushalt können bis 20% der Arbeitskosten (max. 1.200 Euro pro Jahr) von der Steuerschuld abgezogen werden. Materialkosten sind nicht begünstigt. Voraussetzung ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Dies soll Schwarzarbeit reduzieren und Renovierungen fördern. Anders als Werbungskosten ist es ein direkter Abzug von der Steuerschuld, also besonders vorteilhaft.