Wann gilt ein Steuerbescheid als ‚bestandskräftig‘? - Anwalte-de.com

Wann gilt ein Steuerbescheid als ‚bestandskräftig‘?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Nach einer gewissen Zeit kann man gegen den Bescheid nichts mehr tun. Wie lange hat man Zeit, und wann wird er unangreifbar?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Wird kein Einspruch innerhalb der Monatsfrist eingelegt oder verpassen Steuerpflichtige diese Frist, wird der Bescheid formell bestandskräftig. Danach kann er nur noch in seltenen Ausnahmefällen (z.B. nachträgliche Fakten, offensichtliche Fehler) geändert werden. Ebenfalls wird er sachlich bestandskräftig, wenn auch die Festsetzungsverjährung abgelaufen ist. Dann ist eine Korrektur grundsätzlich ausgeschlossen.

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