Antwortdatum: 10.11.2024
Bei Bauleistungen im Inland wird vom Auftraggeber 15% der Rechnungssumme einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, wenn der Bauleistende nicht in Deutschland angemeldet oder steuerlich erfasst ist. Dies soll Sicherung gegen mögliche Steuerhinterziehung sein. Der leistende Unternehmer kann später eine Freistellungsbescheinigung beantragen oder die Steuer auf seine tatsächliche Steuerlast anrechnen lassen.