Antwortdatum: 17.12.2024
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten usw.) melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt, zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn und meist Umsatzsteuer (außer sie nutzen die Kleinunternehmerregelung). Gewerbesteuer fällt nicht an. Freiberufler sollten trotzdem prüfen, ob ihre Tätigkeit wirklich freiberuflich ist oder als Gewerbe eingestuft wird. Einkommensteuer wird anhand einer EÜR oder Bilanzierung (wenn gesetzlich vorgeschrieben) ermittelt.