Antwortdatum: 19.12.2024
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt Mindest- und Höchstsätze fest, basierend auf Gegenstandswerten (z.B. Höhe des Einkommens oder der Bilanzsumme). Innerhalb dieses Rahmens kann ein Steuerberater sein Honorar mit dem Mandanten vereinbaren. Pauschalhonorare sind möglich, solange sie sich an den StBVV-Vorgaben orientieren. Bei sehr umfangreichen Aufgaben kann ein höherer Satz angesetzt werden, jedoch muss dies transparent vereinbart werden.