Antwortdatum: 18.12.2024
Der gewerbliche Grundstückshandel liegt nahe, wenn man innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilienobjekte erwirbt und veräußert. Dann nimmt das Finanzamt an, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und es sich um ein Gewerbe handelt. Dann werden die Gewinne nicht mehr nur als private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsfristen) besteuert, sondern als gewerbliche Einkünfte mit Gewerbesteuerpflicht. Die 3-Objekt-Grenze ist eine Verwaltungspraxis, Ausnahmen sind möglich.