Antwortdatum: 04.11.2024
Ein Verlustrücktrag erlaubt, Verluste eines Jahres in das Vorjahr zu übertragen, um dort die Steuerlast zu mindern (max. 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. bei Zusammenveranlagung). Ein Verlustvortrag hingegen wird auf künftige Jahre übertragen. Damit können positive Einkünfte in Folgejahren reduziert werden. Beide Instrumente sollen für einen gerechten Ausgleich sorgen, damit Verluste nicht 'verloren' gehen.